24 Stunden, 7 Tage die Woche
040 30852020
Kassenleistung

Krankenfahrten mit
Kassenzulassung

Wir arbeiten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten – Sie müssen sich um nichts kümmern.

100%

direkte Kassenabrechnung – kein Vorschuss nötig

Voraussetzung
Ärztliche Verordnung
Muster 4 vom behandelnden Arzt, ggf. mit Vorabanerkennung der Krankenkasse
Abrechnung
Direkt mit Kasse
Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab – kein Vorschuss für Sie
Erreichbarkeit
24/7 buchbar
Anruf genügt: Wir planen Ihre Fahrt zuverlässig und pünktlich ein

Wann zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich gilt: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Bei bestimmten Behandlungen und Erkrankungen entfällt sogar die Vorabanerkennung.

Genehmigungsfrei – keine Vorabanerkennung nötig

  • a) Voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung
  • b) Anderer Grund, z.B. Fahrten zu stationären Hospizen
  • d) Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung: Merkzeichen „aG", „Bl", „H"
  • d) Pflegegrad 4 oder 5
  • d) Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung

Genehmigungspflichtig – vorab bei der Krankenkasse einreichen

  • c) Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie
  • c) Vergleichbarer Ausnahmefall (hochfrequente Behandlung)
  • e) Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung mit Behandlungsdauer mind. 6 Monate

⚠ Die Verordnung muss vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wir können die Fahrt nur abrechnen, wenn alle Papiere vorliegen.

Benötigte Unterlagen

  • Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) – maschinell ausgefüllt vom Arzt
  • Genehmigung der Krankenkasse (bei genehmigungspflichtigen Fahrten)
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen
  • Ggf. Befreiungsausweis von der Zuzahlungspflicht (falls vorhanden)

Nicht übernommen

  • Routinemäßige Arztbesuche ohne Mobilitätseinschränkung
  • Fahrten ohne gültige ärztliche Verordnung
  • Privatärztliche Behandlungen
  • Fahrten, die nicht zur medizinischen Behandlung dienen

Welche Fahrten übernehmen wir?

Fahranlass Genehmigungspflichtig Zuzahlungspflichtig
a) Voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung Nein Erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie
b) Anderer Grund, z.B. Fahrten zu stationären Hospizen Nein Erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie
c) Hochfrequente Behandlung: Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie, vergleichbarer Ausnahmefall Ja – vorab einreichen Für jede Fahrt
d) Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung: Merkzeichen „aG", „Bl", „H" – Pflegegrad 4 oder 5 – Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung Nein – gilt als genehmigt Für jede Fahrt
e) Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung und Behandlungsdauer mind. 6 Monate Ja – vorab einreichen Für jede Fahrt
Privatfahrten / Keine Verordnung Kasse zahlt nicht Privatrechnung auf Anfrage

* Zuzahlung entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis der Krankenkasse besitzen oder unter 18 Jahre alt sind.

Was Sie zur Verordnung wissen müssen

Damit Ihre Fahrt reibungslos abgerechnet werden kann, beachten Sie bitte die folgenden Punkte.

1

Nicht jede Fahrt ist genehmigungsfrei

Ob eine Vorabanerkennung der Krankenkasse erforderlich ist, hängt vom Fahrtanlass und Ihrer gesundheitlichen Situation ab. Die genaue Einteilung entnehmen Sie der Übersicht oben – im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt oder rufen Sie uns an.

2

Verordnung grundsätzlich vor der Fahrt ausstellen lassen

Grundsätzlich ist die Verordnung vor der Beförderung auszustellen. Nur bei nicht planbaren Krankenbeförderungen (z.B. Patient muss in einem Ausnahmefall sofort in ärztliche Behandlung) kann die Verordnung auch nach der Beförderung ausgestellt werden.

3

Verordnung richtig übergeben

Die Verordnung ist bei genehmigungsfreien Fahrten direkt an den Fahrer abzugeben. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten ist die Verordnung vom Versicherten vor Fahrtantritt an die Krankenkasse zu senden, damit diese eine Genehmigung veranlassen kann.

Wir können die Fahrt nur abrechnen, wenn alle Papiere vorliegen.

4

Verordnung muss maschinell ausgefüllt sein

Die Verordnung muss maschinell ausgefüllt sein! Sollte die Verordnung handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert sein, muss auf jedem handschriftlich angekreuzten bzw. ausgefüllten Feld ein zusätzlicher Stempel vom Arzt gesetzt werden.

Pflichtangaben auf der Verordnung (Muster 4)

Folgende Felder müssen auf jeder Verordnung vollständig ausgefüllt sein, damit wir die Fahrt abrechnen können:

  • Angaben zum Versicherten
  • Datum des Ausstellungstages
  • Zuzahlungsfrei oder zuzahlungspflichtig (angekreuzt)
  • Hin- und/oder Rückfahrt (angekreuzt)
  • Grund der Beförderung (angekreuzt)
  • Behandlungstag/-zeitraum und Behandlungsstätte
  • Taxi/Mietwagen (angekreuzt)
  • Vertragsarztstempel und Unterschrift des Arztes
  • Rückseite vom Fahrgast unterschrieben
Muster 4 – Verordnung zur Krankenbeförderung (Beispielformular)

Muster 4 – Verordnung zur
Krankenbeförderung (Beispiel)

So einfach funktioniert es

Von der Verordnung bis zur Fahrt – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.

1

Verordnung vom Arzt holen

Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4).

2

Ggf. Vorabanerkennung bei der Kasse

Falls Ihre Behandlung nicht automatisch anerkannt wird, reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten auf den Genehmigungsbescheid.

3

Bei uns anrufen

Rufen Sie uns an unter 040 30852020. Teilen Sie uns Termin, Abholadresse, Ziel und Ihre Versicherungsdaten mit. Wir übernehmen den Rest.

4

Pünktliche Abholung

Unser Fahrer erscheint zum vereinbarten Zeitpunkt. Bringen Sie die Verordnung und Ihre Versicherungskarte mit.

5

Wir rechnen direkt ab

Sie zahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 5–10 €. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ihre Rechte als Patient

Freie Wahl des Taxiunternehmens

Sie dürfen frei wählen, welches Taxiunternehmen Sie nutzen – auch wenn die Kasse einen Vertrag mit anderen Diensten hat. Ihr Arzt darf Ihnen kein bestimmtes Unternehmen vorschreiben.

Dauerverordnungen möglich

Bei regelmäßigen Behandlungen (z.B. Dialyse) kann der Arzt eine Dauerverordnung ausstellen. So müssen Sie nicht vor jeder Fahrt erneut zum Arzt.

Kein Vorschuss nötig

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen keine Fahrtkosten vorstrecken und sich keine Sorgen um die Erstattung machen.

Begleitung erlaubt

Eine notwendige Begleitperson kann auf ärztliche Verordnung hin mitfahren – ebenfalls auf Kassenkosten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Was zahlen Sie selbst?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil pro Fahrt. Dieser ist unabhängig von der tatsächlichen Fahrtstrecke.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Auch bei nachgewiesener Überschreitung der Belastungsgrenze (Befreiungsausweis) entfällt die Zuzahlung.

Stand: 2026 – Änderungen durch die Krankenkassen vorbehalten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Kasse nach.

Gesetzlicher Eigenanteil

10% der Kosten

Mindestens 5 € – maximal 10 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt werden separat berechnet)

Befreiung möglich

Wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr 2% Ihres Bruttoeinkommens überschreiten (1% bei chronischer Erkrankung), erhalten Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse.

Kinder & Jugendliche

Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung vollständig – unabhängig von der Art der Behandlung.

Ihre Fragen zur Krankenfahrt

Ja, bitte melden Sie Ihre Fahrt möglichst frühzeitig an – idealerweise mindestens 24 Stunden vorher. Bei regelmäßigen Terminen (z.B. Dialyse) können wir Ihre Fahrten dauerhaft einplanen, sodass Sie nur bei Änderungen anrufen müssen.
Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen, u.a. AOK, TK, Barmer, DAK, IKK und weitere. Für Privatversicherte bieten wir ebenfalls Krankenfahrten an – fragen Sie uns nach den genauen Konditionen.
Ohne Verordnung können wir die Fahrt nicht über die Krankenkasse abrechnen. Sie können die Fahrt aber selbst bezahlen. Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Arzt noch einmal gezielt an – häufig werden Verordnungen zunächst abgelehnt, obwohl ein Anspruch besteht. Rufen Sie uns auch gerne an, wir beraten Sie.
Ja. Wenn Ihr Arzt auf der Verordnung eine Begleitperson als medizinisch notwendig einträgt, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Begleitperson. Bitte teilen Sie uns beim Anruf mit, ob eine Begleitperson mitfährt.
Ja, wir fahren von Norderstedt aus in die gesamte Region – Kliniken in Schleswig-Holstein, Hamburg und angrenzende Bundesländer sind kein Problem. Sprechen Sie uns einfach an und nennen Sie uns Ihr Ziel.
Wir verfügen über ein speziell ausgestattetes Rollstuhltaxi. Bitte teilen Sie uns beim Anruf mit, ob ein Rollstuhl benötigt wird, damit wir das passende Fahrzeug einplanen können.

Bereit für Ihre
nächste Krankenfahrt?

Rufen Sie uns einfach an – wir klären gemeinsam, ob Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, und kümmern uns um alles Weitere.