Wir arbeiten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten – Sie müssen sich um nichts kümmern.
direkte Kassenabrechnung – kein Vorschuss nötig
Grundsätzlich gilt: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Bei bestimmten Behandlungen und Erkrankungen entfällt sogar die Vorabanerkennung.
⚠ Die Verordnung muss vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wir können die Fahrt nur abrechnen, wenn alle Papiere vorliegen.
| Fahranlass | Genehmigungspflichtig | Zuzahlungspflichtig |
|---|---|---|
| a) Voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung | Nein | Erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie |
| b) Anderer Grund, z.B. Fahrten zu stationären Hospizen | Nein | Erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie |
| c) Hochfrequente Behandlung: Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie, vergleichbarer Ausnahmefall | Ja – vorab einreichen | Für jede Fahrt |
| d) Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung: Merkzeichen „aG", „Bl", „H" – Pflegegrad 4 oder 5 – Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung | Nein – gilt als genehmigt | Für jede Fahrt |
| e) Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung und Behandlungsdauer mind. 6 Monate | Ja – vorab einreichen | Für jede Fahrt |
| Privatfahrten / Keine Verordnung | Kasse zahlt nicht | Privatrechnung auf Anfrage |
* Zuzahlung entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis der Krankenkasse besitzen oder unter 18 Jahre alt sind.
Damit Ihre Fahrt reibungslos abgerechnet werden kann, beachten Sie bitte die folgenden Punkte.
Ob eine Vorabanerkennung der Krankenkasse erforderlich ist, hängt vom Fahrtanlass und Ihrer gesundheitlichen Situation ab. Die genaue Einteilung entnehmen Sie der Übersicht oben – im Zweifel fragen Sie Ihren Arzt oder rufen Sie uns an.
Grundsätzlich ist die Verordnung vor der Beförderung auszustellen. Nur bei nicht planbaren Krankenbeförderungen (z.B. Patient muss in einem Ausnahmefall sofort in ärztliche Behandlung) kann die Verordnung auch nach der Beförderung ausgestellt werden.
Die Verordnung ist bei genehmigungsfreien Fahrten direkt an den Fahrer abzugeben. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten ist die Verordnung vom Versicherten vor Fahrtantritt an die Krankenkasse zu senden, damit diese eine Genehmigung veranlassen kann.
Wir können die Fahrt nur abrechnen, wenn alle Papiere vorliegen.
Die Verordnung muss maschinell ausgefüllt sein! Sollte die Verordnung handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert sein, muss auf jedem handschriftlich angekreuzten bzw. ausgefüllten Feld ein zusätzlicher Stempel vom Arzt gesetzt werden.
Folgende Felder müssen auf jeder Verordnung vollständig ausgefüllt sein, damit wir die Fahrt abrechnen können:
Muster 4 – Verordnung zur
Krankenbeförderung (Beispiel)
Von der Verordnung bis zur Fahrt – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.
Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4).
Falls Ihre Behandlung nicht automatisch anerkannt wird, reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten auf den Genehmigungsbescheid.
Rufen Sie uns an unter 040 30852020. Teilen Sie uns Termin, Abholadresse, Ziel und Ihre Versicherungsdaten mit. Wir übernehmen den Rest.
Unser Fahrer erscheint zum vereinbarten Zeitpunkt. Bringen Sie die Verordnung und Ihre Versicherungskarte mit.
Sie zahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 5–10 €. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie dürfen frei wählen, welches Taxiunternehmen Sie nutzen – auch wenn die Kasse einen Vertrag mit anderen Diensten hat. Ihr Arzt darf Ihnen kein bestimmtes Unternehmen vorschreiben.
Bei regelmäßigen Behandlungen (z.B. Dialyse) kann der Arzt eine Dauerverordnung ausstellen. So müssen Sie nicht vor jeder Fahrt erneut zum Arzt.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen keine Fahrtkosten vorstrecken und sich keine Sorgen um die Erstattung machen.
Eine notwendige Begleitperson kann auf ärztliche Verordnung hin mitfahren – ebenfalls auf Kassenkosten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil pro Fahrt. Dieser ist unabhängig von der tatsächlichen Fahrtstrecke.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Auch bei nachgewiesener Überschreitung der Belastungsgrenze (Befreiungsausweis) entfällt die Zuzahlung.
Stand: 2026 – Änderungen durch die Krankenkassen vorbehalten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Kasse nach.
Mindestens 5 € – maximal 10 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt werden separat berechnet)
Wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr 2% Ihres Bruttoeinkommens überschreiten (1% bei chronischer Erkrankung), erhalten Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse.
Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung vollständig – unabhängig von der Art der Behandlung.
Rufen Sie uns einfach an – wir klären gemeinsam, ob Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, und kümmern uns um alles Weitere.